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8,784Feuerwerk (Klasse II)
Diese Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Information.
https://bnl.dfs.de/airspaceservice/bnl/leisure/balloon/balloon_edit.jsp?lang=de
Wichtiger Hinweis zum Umweltschutz
Bunte Luftballons sind schön anzusehen, aber leider schädlich für die Natur. Insbesondere tragen sie zur Verschmutzung unserer Meere bei und sind eine ernste Gefahr für Seevögel und Fische. Bitte bedenken Sie das bei Ihrem Antrag.
Näheres dazu erfahren Sie im Internet unter den Stichworten „Luftballons“ und „Umweltverschmutzung“
https://bnl.dfs.de/airspaceservice/bnl/leisure/balloon/pdf/infoblatt_ballons_de.pdf
Informationen der Deutschen Flugsicherung (stand 27.05.2020)
Infoblatt Kinderluftballons
Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelleerforderlich. Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
- in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
- internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
- Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
- militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
- von mehr als 500 Ballonen.
Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal (www.dfs-ais.de) möglich. Eine FAQ-Rubrik mit den häufigsten Kundenfragen ist ebenfalls dort verfügbar.
Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutz-bereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
- die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben),
- zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
- es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter,LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.
Bitte bedenken Sie auch: Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst fünf Tage im Voraus. Sollten Sie binnen 24 Stunden noch keine Antwort erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer (06103) 707-5580. Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Wir versichern gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), diese Daten weder an Dritte weiterzugeben noch diese für Werbezwecke zu verwenden.
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